Haushaltshilfe nach OP oder Krankenhaus.Die Krankenkasse zahlt, wir machen den Antrag.
KI-generiertWenn Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Besonders mit Kind unter 12. Wir klären den Anspruch, stellen den Antrag und kommen, sobald die Kasse zugesagt hat.
- Krankenkasse zahlt
- Kein Pflegegrad nötig
- Antrag mit uns
- Start in wenigen Tagen
Ihr Anspruch, kurz gesagt
Bei Krankenhaus, OP, Reha oder schwerer Krankheit zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe (§ 38 SGB V), wenn niemand im Haushalt einspringen kann. Zuzahlung 5 bis 10 € am Tag.
Ablauf: Anruf, Antrag mit uns, Arzt bestätigt, Kasse sagt zu, wir starten. So wissen Sie vorher, was die Kasse übernimmt.
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Kostenlos und unverbindlich.
Geprüfte Helferinnen
Geschult, mit polizeilichem Führungszeugnis.
Feste Bezugsperson
Eine feste Helferin, die Sie kennt.
Nachricht nach jedem Besuch
Wer da war, wann, was gemacht wurde.
Wir machen den Antrag
Sie unterschreiben nur.
Was wir in dieser Zeit übernehmen
- Kinder versorgen, zur Kita oder Schule bringen
- Einkaufen, Kochen, Mahlzeiten
- Wäsche, Bad, Küche, Wohnung
- Besorgungen, Apotheke, Post
So geht es weiter
- Sie rufen an oder fordern den Rückruf an. Wir melden uns noch heute.
- Wir klären Ihren Anspruch und erledigen den Antrag mit Ihnen.
- Ihre feste Helferin kommt, meist innerhalb weniger Tage.
Kurz beantwortet
Brauche ich einen Pflegegrad?
Wie lange zahlt die Kasse?
Was zahle ich zu?
Mein Partner arbeitet Vollzeit. Zählt das?
Andere Situation? Hier entlang.
- PflegegradPflegekasse zahlt
- Pflegegrad 1131 € im Monat
- Reform 2027Letzte Chance für Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2Mehr Stunden möglich
- Pflegegrad 3 bis 5Viele Stunden
- Schwangerschaft und GeburtKrankenkasse zahlt
- Nach KaiserschnittKrankenkasse zahlt
- Für Ihre ElternAus der Ferne organisieren
- Ohne Pflegegrad39,50 € pro Stunde