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Ihr Guthaben bei der Pflegekasse verfällt,wenn Sie es nicht nutzen.

Alltagshilde-Helferin packt gemeinsam mit einem älteren Herrn den Einkauf in der Küche ausKI-generiert

131 € im Monat stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Wer seit Januar nichts genutzt hat, hat bis zu 1.572 € angespart. Nach heutigem Recht nutzbar bis 30.06.2027. Die geplante Pflegereform könnte das verkürzen. Wir prüfen Ihr Guthaben und holen es mit Ihnen ab.

  • 131 € im Monat
  • Bis zu 1.572 € angespart
  • Abrechnung mit der Kasse
  • Rückruf noch heute

Was heute gilt

131 € Entlastungsbetrag im Monat für Pflegegrad 1 bis 5 zu Hause. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Jahr an. Wir fragen den Stand bei Ihrer Pflegekasse ab und rechnen direkt mit ihr ab, bis zur Höhe Ihres Budgets.

Pflegereform 2027 (Regierungsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht vom Bundestag beschlossen): Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren, Ansparen soll enden. Für Restguthaben aus 2026 gibt es im Entwurf bisher keine Regel. Verbraucherschützer raten deshalb, Guthaben möglichst noch 2026 zu nutzen.

Rückruf anfordern, wir prüfen Ihr Guthaben

Oder direkt anrufen: 0221 82828810

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Kostenlos und unverbindlich.

Geprüfte Helferinnen

Geschult, mit polizeilichem Führungszeugnis.

Feste Bezugsperson

Eine feste Helferin, die Sie kennt.

Nachricht nach jedem Besuch

Wer da war, wann, was gemacht wurde.

Wir machen den Antrag

Sie unterschreiben nur.

Was sich ab 2027 ändern soll

  • Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen
  • Pflegegrad 2 bis 5: statt 131 € soll es 175 € im Monat geben, nicht mehr ansparbar
  • Restguthaben aus 2026: keine Übergangsregel im Entwurf
  • Umwandlung und Verhinderungspflege für Alltagshilfe sollen entfallen
  • Haushaltshilfe der Krankenkasse nach Klinik oder OP: keine Änderung vorgesehen

So geht es weiter

  1. Sie rufen an oder fordern den Rückruf an. Wir melden uns noch heute.
  2. Wir klären Ihren Anspruch und erledigen den Antrag mit Ihnen.
  3. Ihre feste Helferin kommt, meist innerhalb weniger Tage.

Kurz beantwortet

Ist die Reform schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30.09.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis dahin gilt das heutige Recht. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Wissensseite.
Wie viel Guthaben habe ich?
Wer seit Januar 2026 einen Pflegegrad hat und nichts genutzt hat, hat im Oktober 1.310 € angespart, bis Dezember bis zu 1.572 €. Den genauen Stand fragen wir mit Ihnen bei der Kasse ab.
Bis wann kann ich das Guthaben nutzen?
Nach heutigem Recht bis 30.06.2027. Der Reformentwurf enthält dafür bisher keine Übergangsregel, deshalb raten Verbraucherschützer, es noch 2026 einzusetzen.
Was passiert mit meiner Helferin ab 2027?
Kommt die Reform wie geplant, prüfen wir mit Ihnen drei Wege: Antrag auf Pflegegrad 2, Haushaltshilfe der Krankenkasse nach Klinik oder OP, oder privat weiter für 39,50 € pro Stunde. Der Eigenanteil ist steuerlich absetzbar.

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

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