Ihr Guthaben bei der Pflegekasse verfällt,wenn Sie es nicht nutzen.
KI-generiert131 € im Monat stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Wer seit Januar nichts genutzt hat, hat bis zu 1.572 € angespart. Nach heutigem Recht nutzbar bis 30.06.2027. Die geplante Pflegereform könnte das verkürzen. Wir prüfen Ihr Guthaben und holen es mit Ihnen ab.
- 131 € im Monat
- Bis zu 1.572 € angespart
- Abrechnung mit der Kasse
- Rückruf noch heute
Was heute gilt
131 € Entlastungsbetrag im Monat für Pflegegrad 1 bis 5 zu Hause. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Jahr an. Wir fragen den Stand bei Ihrer Pflegekasse ab und rechnen direkt mit ihr ab, bis zur Höhe Ihres Budgets.
Pflegereform 2027 (Regierungsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht vom Bundestag beschlossen): Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren, Ansparen soll enden. Für Restguthaben aus 2026 gibt es im Entwurf bisher keine Regel. Verbraucherschützer raten deshalb, Guthaben möglichst noch 2026 zu nutzen.
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Kostenlos und unverbindlich.
Geprüfte Helferinnen
Geschult, mit polizeilichem Führungszeugnis.
Feste Bezugsperson
Eine feste Helferin, die Sie kennt.
Nachricht nach jedem Besuch
Wer da war, wann, was gemacht wurde.
Wir machen den Antrag
Sie unterschreiben nur.
Was sich ab 2027 ändern soll
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen
- Pflegegrad 2 bis 5: statt 131 € soll es 175 € im Monat geben, nicht mehr ansparbar
- Restguthaben aus 2026: keine Übergangsregel im Entwurf
- Umwandlung und Verhinderungspflege für Alltagshilfe sollen entfallen
- Haushaltshilfe der Krankenkasse nach Klinik oder OP: keine Änderung vorgesehen
So geht es weiter
- Sie rufen an oder fordern den Rückruf an. Wir melden uns noch heute.
- Wir klären Ihren Anspruch und erledigen den Antrag mit Ihnen.
- Ihre feste Helferin kommt, meist innerhalb weniger Tage.
Kurz beantwortet
Ist die Reform schon beschlossen?
Wie viel Guthaben habe ich?
Bis wann kann ich das Guthaben nutzen?
Was passiert mit meiner Helferin ab 2027?
Andere Situation? Hier entlang.
- PflegegradPflegekasse zahlt
- Pflegegrad 1131 € im Monat
- Pflegegrad 2Mehr Stunden möglich
- Pflegegrad 3 bis 5Viele Stunden
- Nach OP oder KlinikKrankenkasse zahlt
- Schwangerschaft und GeburtKrankenkasse zahlt
- Nach KaiserschnittKrankenkasse zahlt
- Für Ihre ElternAus der Ferne organisieren
- Ohne Pflegegrad39,50 € pro Stunde