Fragen und Antworten
Alles, was Sie wissen möchten
Kurz und ohne Fachwörter. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir antworten gern.
Allgemeine Fragen
Was kostet mich die Haushaltshilfe?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben oder die Krankenkasse Ihren Anspruch bestätigt hat, zahlt die Kasse. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Ob Sie einen Anspruch haben, klären wir in einem kurzen Telefonat.
Wie schnell kann die Helferin kommen?
Nach Ihrem Anruf melden wir uns noch am selben Tag. Meist kommt Ihre feste Helferin innerhalb weniger Tage zum ersten Mal. Bei dringenden Fällen, zum Beispiel nach dem Krankenhaus, geht es oft schneller.
Muss ich den Antrag bei der Kasse selbst stellen?
Nein. Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und schicken ihn an Ihre Kasse. Sie unterschreiben nur. Wenn die Kasse Fragen hat, kümmern wir uns darum.
Kommt immer dieselbe Helferin?
Ja. Sie bekommen eine feste Helferin, die Ihre Wohnung und Ihre Wünsche kennt. Nur wenn sie krank ist oder Urlaub hat, kommt eine Vertretung, und die kündigen wir vorher an.
Was passiert, wenn meine Helferin ausfällt?
Dann haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz. Das versprechen wir Ihnen schriftlich im Vertrag. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir rufen Sie an und sagen Ihnen, wer kommt.
Was macht die Haushaltshilfe nicht?
Wir helfen im Haushalt und im Alltag. Körperliche Hilfe wie Waschen, Anziehen oder Medikamente geben gehört nicht dazu. Wenn Sie das brauchen, sagen wir Ihnen gern, an wen Sie sich wenden können.
Pflegegrad und Pflegekasse
Ich habe nur Pflegegrad 1. Bekomme ich trotzdem Hilfe?
Ja. Schon ab Pflegegrad 1 stellt Ihnen die Pflegekasse jeden Monat einen festen Betrag für Hilfe im Haushalt zur Verfügung. Viele Menschen wissen das nicht und lassen das Geld verfallen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Das ist ein Betrag, den die Pflegekasse jedem Menschen mit Pflegegrad jeden Monat für Unterstützung im Alltag bereitstellt. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit einem anerkannten Anbieter wie uns abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zur Mitte des Folgejahres noch genutzt werden.
Reicht der Entlastungsbetrag für mehrere Stunden im Monat?
Für ein paar Stunden im Monat ja. Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel über die Verhinderungspflege oder einen Teil der Sachleistung. Dann sind oft deutlich mehr Stunden möglich. Das rechnen wir für Sie durch.
Ich wohne weit weg von meinen Eltern. Kann ich das für sie organisieren?
Ja, das machen viele Töchter und Söhne. Sie rufen uns an, wir klären alles mit Ihnen und Ihren Eltern. Nach jedem Besuch bekommen Sie auf Wunsch eine kurze Nachricht, wer da war und was gemacht wurde.
Krankenkasse: nach OP, Klinik, Schwangerschaft
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, zum Beispiel nach einer Operation, nach dem Krankenhaus, bei schwerer Krankheit, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, ist der Anspruch besonders klar. Wir prüfen das mit Ihnen.
Brauche ich eine Bescheinigung vom Arzt?
Ja, die Krankenkasse möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können. Das ist ein kurzes Formular, das Ihr Arzt oder die Klinik ausfüllt. Wir sagen Ihnen genau, welches.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
So lange, wie es die ärztliche Bescheinigung vorsieht, oft mehrere Wochen. Bei Bedarf kann verlängert werden. Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig.
Muss ich etwas dazuzahlen?
Bei der Krankenkasse fällt eine kleine gesetzliche Zuzahlung pro Tag an, ähnlich wie bei Medikamenten. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Die genaue Höhe nennt Ihnen Ihre Kasse, wir helfen bei der Frage gern.
Arbeiten bei Alltagshilde
Brauche ich Erfahrung, um bei Ihnen zu arbeiten?
Nein. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Herz und dass Sie gern mit Menschen arbeiten. Die nötige Schulung bezahlen wir. Wer schon Erfahrung hat, ist natürlich willkommen.
Wann sind die Arbeitszeiten?
Montag bis Freitag, tagsüber. Sie sagen uns, wann Sie können, und wir planen Ihre festen Kunden danach. Kein Wochenende, keine Nächte.
Brauche ich ein Auto?
Nein. Wir planen Ihre Kunden in Ihrer Nähe, sodass Sie mit Bus, Bahn oder Fahrrad hinkommen. Für jede Anfahrt gibt es eine Pauschale, und wir bezuschussen das Deutschlandticket.
Geht das auch als Minijob?
Ja. Sie können bei uns als Minijob oder in Teilzeit arbeiten, immer angestellt mit Vertrag, Lohnabrechnung und Versicherung. Keine Selbstständigkeit, keine Honorare.
Für Sozialdienste, Hebammen und Praxen
Wie schnell können Sie einen Patienten übernehmen?
Sie melden sich, wir rufen innerhalb von 4 Stunden werktags zurück und klären den Anspruch. Der erste Einsatz ist meist innerhalb weniger Tage möglich, nach Klinikentlassung oft schneller.
Welche Daten brauchen Sie von uns?
Nur Ihren Namen, die Einrichtung und eine Telefonnummer. Keine Gesundheitsdaten über das Formular. Alles Weitere besprechen wir am Telefon, direkt mit dem Patienten oder den Angehörigen.
Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.