Alltagshilde

Für Menschen mit Pflegegrad

Haushaltshilfe bei Pflegegrad – die Kasse zahlt, schon ab Pflegegrad 1

Sie bekommen eine feste Helferin für Haushalt und Alltag. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten aus einem Betrag, der Ihnen jeden Monat zusteht. Sie müssen nur anrufen, den Rest machen wir.

Was Ihnen mit Pflegegrad zusteht

Jeder Mensch mit Pflegegrad hat jeden Monat Geld für Unterstützung im Alltag, auch mit Pflegegrad 1. Dieser Betrag heißt Entlastungsbetrag. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet. Das sind wir.

Das Geld verfällt nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zur Mitte des nächsten Jahres noch ausgeben. Viele Familien haben so mehrere hundert Euro angespart, ohne es zu wissen. Wir fragen das für Sie bei der Kasse ab.

Ab Pflegegrad 2: oft deutlich mehr Stunden

Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere Wege, mehr Hilfe im Haushalt zu bekommen. Zum Beispiel über die Verhinderungspflege, die eigentlich für die Vertretung von Angehörigen gedacht ist, oder über einen Teil der Sachleistung. Das klingt kompliziert, ist für Sie aber einfach: Wir rechnen aus, was bei Ihnen möglich ist, und stellen die Anträge.

Was Sie tun müssen

  • Anrufen oder einen Rückruf anfordern.
  • Uns Ihren Pflegegrad und Ihre Kasse nennen.
  • Einen Antrag unterschreiben, den wir für Sie ausfüllen.

Mehr nicht. Ihre feste Helferin kommt meist innerhalb weniger Tage.

Für Angehörige, die weiter weg wohnen

Viele Töchter und Söhne organisieren die Hilfe für ihre Eltern aus einer anderen Stadt. Das geht bei uns gut: Sie rufen an, wir klären alles mit Ihnen und Ihren Eltern. Nach jedem Besuch bekommen Sie auf Wunsch eine kurze Nachricht, wer da war, wann und was gemacht wurde. So wissen Sie Bescheid, ohne nachfragen zu müssen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Vier kurze Fragen. Am Ende wissen Sie, ob die Pflegekasse bei Ihnen zahlt.

Am Ende bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung und können direkt einen Rückruf anfordern.

Frage 1 von 4

Für wen suchen Sie Hilfe?

Dauert eine Minute. Sie müssen nichts eingeben, nur antippen.

Was wir im Haushalt übernehmen

Putzen und Aufräumen

Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche sauber halten.

Wäsche

Waschen, aufhängen, bügeln, in den Schrank legen.

Einkaufen

Wir erledigen den Einkauf, gern zusammen mit Ihnen.

Kochen

Eine warme Mahlzeit, so wie Sie sie mögen.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Bank, zum Friedhof. Sie gehen nicht allein.

Fenster und Vorhänge

Fenster putzen, Gardinen waschen, Rollläden säubern.

Gespräch und Gesellschaft

Ein Kaffee, ein Spaziergang, ein offenes Ohr.

Körperliche Hilfe wie Waschen oder Anziehen gehört nicht dazu.

Alle Leistungen im Detail

So einfach geht's

  1. Schritt 1: Anrufen oder Rückruf anfordern

    Sie erzählen uns kurz, worum es geht. Wir melden uns noch am selben Tag.

  2. Schritt 2: Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag

    Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest mit Ihrer Kasse.

  3. Schritt 3: Ihre feste Helferin kommt

    Meist innerhalb weniger Tage. Und dann regelmäßig, zuverlässig, immer dieselbe.

Was wir anders machen als andere

Viele versprechen Zuverlässigkeit. Wir zeigen sie Ihnen, bei jedem Besuch.

  • Rückruf am selben Tag – garantiert.

    Sie rufen an oder schreiben uns. Noch heute meldet sich ein Mensch bei Ihnen zurück, kein Anrufbeantworter.

  • Fällt Ihre Helferin aus, haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz.

    Krankheit kommt vor. Sie warten deshalb nicht wochenlang, sondern höchstens zwei Tage.

  • Immer dieselbe Helferin – Sie müssen sich nicht ständig an neue Gesichter gewöhnen.

    Ihre Helferin kennt Ihre Wohnung, Ihre Wünsche und Ihren Ablauf. Das bleibt so.

  • Nach jedem Besuch erhalten Sie eine kurze Nachricht: wer da war, wann, was gemacht wurde.

    So wissen auch Ihre Angehörigen jederzeit Bescheid, auch wenn sie weit weg wohnen.

Fragen zu Pflegegrad und Kasse

Was kostet mich die Haushaltshilfe?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben oder die Krankenkasse Ihren Anspruch bestätigt hat, zahlt die Kasse. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Ob Sie einen Anspruch haben, klären wir in einem kurzen Telefonat.
Kommt immer dieselbe Helferin?
Ja. Sie bekommen eine feste Helferin, die Ihre Wohnung und Ihre Wünsche kennt. Nur wenn sie krank ist oder Urlaub hat, kommt eine Vertretung, und die kündigen wir vorher an.
Was passiert, wenn meine Helferin ausfällt?
Dann haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz. Das versprechen wir Ihnen schriftlich im Vertrag. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir rufen Sie an und sagen Ihnen, wer kommt.
Ich habe nur Pflegegrad 1. Bekomme ich trotzdem Hilfe?
Ja. Schon ab Pflegegrad 1 stellt Ihnen die Pflegekasse jeden Monat einen festen Betrag für Hilfe im Haushalt zur Verfügung. Viele Menschen wissen das nicht und lassen das Geld verfallen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Das ist ein Betrag, den die Pflegekasse jedem Menschen mit Pflegegrad jeden Monat für Unterstützung im Alltag bereitstellt. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit einem anerkannten Anbieter wie uns abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zur Mitte des Folgejahres noch genutzt werden.
Reicht der Entlastungsbetrag für mehrere Stunden im Monat?
Für ein paar Stunden im Monat ja. Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel über die Verhinderungspflege oder einen Teil der Sachleistung. Dann sind oft deutlich mehr Stunden möglich. Das rechnen wir für Sie durch.
Ich wohne weit weg von meinen Eltern. Kann ich das für sie organisieren?
Ja, das machen viele Töchter und Söhne. Sie rufen uns an, wir klären alles mit Ihnen und Ihren Eltern. Nach jedem Besuch bekommen Sie auf Wunsch eine kurze Nachricht, wer da war und was gemacht wurde.
Alle Fragen und Antworten

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.

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