Alltagshilde

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft – wenn Sie sich schonen sollen

Ihre Ärztin sagt: Schonen Sie sich. Aber wer macht dann den Haushalt? Die Krankenkasse zahlt in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können. Wir kümmern uns um Antrag und Helferin.

Ihr Anspruch, kurz gesagt

In der Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Beschwerden, Bettruhe oder einer Risikoschwangerschaft den Haushalt nicht selbst schaffen und niemand einspringen kann. Ihre Frauenärztin bescheinigt das.

Wann die Kasse zahlt

Typische Gründe sind vorzeitige Wehen, Bettruhe, starke Übelkeit, Rückenprobleme, Zwillinge oder eine Risikoschwangerschaft. Es reicht, dass Ihre Ärztin bescheinigt, dass Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen sollen. Lebt schon ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen, ist der Anspruch besonders klar.

Was Ihre Helferin übernimmt

Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen, das ältere Kind zur Kita bringen oder abholen. Sie legen die Füße hoch, die Helferin macht den Rest. Beim ersten Besuch besprechen Sie, was Ihnen wichtig ist.

Und nach der Geburt?

Der Anspruch geht meist nahtlos weiter, besonders nach einem Kaiserschnitt. Ihre Helferin bleibt dieselbe. Sie müssen nicht neu anfangen, wir verlängern den Antrag rechtzeitig.

So schnell geht es

Rufen Sie an, sobald Ihre Ärztin Schonung empfiehlt. Wir sagen Ihnen, welches Formular sie ausfüllen muss, und stellen den Antrag mit Ihnen. Die Helferin kommt meist innerhalb weniger Tage, bei Bettruhe schneller.

Zahlt die Kasse auch bei Ihnen?

Vier kurze Fragen, nur antippen. Sie müssen nichts Medizinisches mitteilen.

Am Ende bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung und können direkt einen Rückruf anfordern.

Frage 1 von 4

Für wen suchen Sie Hilfe?

Dauert eine Minute. Sie müssen nichts eingeben, nur antippen.

So einfach geht's

  1. Schritt 1: Anrufen oder Rückruf anfordern

    Sie erzählen uns kurz, worum es geht. Wir melden uns noch am selben Tag.

  2. Schritt 2: Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag

    Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest mit Ihrer Kasse.

  3. Schritt 3: Ihre feste Helferin kommt

    Meist innerhalb weniger Tage. Und dann regelmäßig, zuverlässig, immer dieselbe.

Was wir anders machen als andere

Viele versprechen Zuverlässigkeit. Wir zeigen sie Ihnen, bei jedem Besuch.

  • Rückruf am selben Tag – garantiert.

    Sie rufen an oder schreiben uns. Noch heute meldet sich ein Mensch bei Ihnen zurück, kein Anrufbeantworter.

  • Fällt Ihre Helferin aus, haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz.

    Krankheit kommt vor. Sie warten deshalb nicht wochenlang, sondern höchstens zwei Tage.

  • Immer dieselbe Helferin – Sie müssen sich nicht ständig an neue Gesichter gewöhnen.

    Ihre Helferin kennt Ihre Wohnung, Ihre Wünsche und Ihren Ablauf. Das bleibt so.

  • Nach jedem Besuch erhalten Sie eine kurze Nachricht: wer da war, wann, was gemacht wurde.

    So wissen auch Ihre Angehörigen jederzeit Bescheid, auch wenn sie weit weg wohnen.

Fragen zu: Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Brauche ich eine Bescheinigung vom Arzt?
Ja, ein kurzes Formular Ihrer Frauenärztin, in dem steht, dass Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können und für wie lange. Wir sagen Ihnen genau, welches.
Wie viele Stunden pro Woche?
Das legt die Kasse nach der Bescheinigung fest, oft mehrere Stunden an mehreren Tagen. Wir planen mit Ihnen, wann es am besten passt.
Kann dieselbe Helferin nach der Geburt weitermachen?
Ja, das ist bei uns der Normalfall. Sie kennt Ihre Wohnung und Ihre Wünsche schon. Wir kümmern uns um die Verlängerung bei der Kasse.
Alle Fragen und Antworten

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.

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