Alltagshilde

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – ja, das steht Ihnen zu

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 glauben, sie bekämen nichts. Das stimmt nicht. Die Pflegekasse stellt Ihnen jeden Monat Geld für Hilfe im Haushalt bereit. Wir holen es für Sie ab.

Ihr Anspruch, kurz gesagt

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Das ist ein fester Betrag pro Monat, den die Pflegekasse direkt mit uns abrechnet. Sie zahlen nichts.

Was Pflegegrad 1 bedeutet

Pflegegrad 1 bekommen Menschen, die im Alltag erste Einschränkungen haben, aber noch weitgehend selbstständig sind. Genau in dieser Phase hilft Unterstützung im Haushalt am meisten: Was schwer geworden ist, übernimmt jemand anderes, und Sie behalten Ihre Kraft für das, was Ihnen wichtig ist.

Was Sie bekommen

Jeden Monat steht Ihnen ein Betrag für Unterstützung im Alltag zu. Er reicht für ein paar Stunden Hilfe im Monat, zum Beispiel alle zwei Wochen eine Helferin, die putzt, Wäsche macht oder einkauft. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst zur Mitte des nächsten Jahres. Wer das Geld ein Jahr nicht abgerufen hat, hat oft mehrere hundert Euro angespart.

Warum so viele darauf verzichten

Weil niemand es ihnen sagt. Die Kasse überweist den Betrag nicht, er wird nur mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet. Wer keinen Anbieter hat, bekommt nichts. Wir sind ein solcher Anbieter, und wir kümmern uns um den Antrag.

Noch kein Pflegegrad?

Wenn Sie merken, dass der Alltag schwerer wird, lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 1 bei Ihrer Kasse. Wir sagen Ihnen gern, wie das geht und worauf es beim Besuch des Gutachters ankommt. Das Gespräch kostet nichts.

Zahlt die Kasse auch bei Ihnen?

Vier kurze Fragen, nur antippen. Sie müssen nichts Medizinisches mitteilen.

Am Ende bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung und können direkt einen Rückruf anfordern.

Frage 1 von 4

Für wen suchen Sie Hilfe?

Dauert eine Minute. Sie müssen nichts eingeben, nur antippen.

So einfach geht's

  1. Schritt 1: Anrufen oder Rückruf anfordern

    Sie erzählen uns kurz, worum es geht. Wir melden uns noch am selben Tag.

  2. Schritt 2: Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag

    Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest mit Ihrer Kasse.

  3. Schritt 3: Ihre feste Helferin kommt

    Meist innerhalb weniger Tage. Und dann regelmäßig, zuverlässig, immer dieselbe.

Was wir anders machen als andere

Viele versprechen Zuverlässigkeit. Wir zeigen sie Ihnen, bei jedem Besuch.

  • Rückruf am selben Tag – garantiert.

    Sie rufen an oder schreiben uns. Noch heute meldet sich ein Mensch bei Ihnen zurück, kein Anrufbeantworter.

  • Fällt Ihre Helferin aus, haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz.

    Krankheit kommt vor. Sie warten deshalb nicht wochenlang, sondern höchstens zwei Tage.

  • Immer dieselbe Helferin – Sie müssen sich nicht ständig an neue Gesichter gewöhnen.

    Ihre Helferin kennt Ihre Wohnung, Ihre Wünsche und Ihren Ablauf. Das bleibt so.

  • Nach jedem Besuch erhalten Sie eine kurze Nachricht: wer da war, wann, was gemacht wurde.

    So wissen auch Ihre Angehörigen jederzeit Bescheid, auch wenn sie weit weg wohnen.

Fragen zu: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Reicht der Betrag bei Pflegegrad 1 überhaupt für etwas?
Ja. Er reicht für regelmäßige Hilfe im Haushalt, zum Beispiel einen Besuch alle zwei Wochen. Und weil sich nicht genutzte Beträge ansammeln, können Sie zwischendurch auch mal mehr Stunden nehmen.
Muss ich etwas dazuzahlen?
Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Nur wenn Sie mehr Stunden möchten, als der Betrag hergibt, sprechen wir vorher mit Ihnen darüber.
Ich habe den Betrag seit Monaten nicht genutzt. Ist er weg?
Meist nicht. Beträge aus dem laufenden Jahr können Sie bis zur Mitte des nächsten Jahres noch nutzen. Wir fragen den genauen Stand bei Ihrer Kasse ab.
Alle Fragen und Antworten

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.

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