Alltagshilde

Nach OP, Klinik, bei Krankheit, in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe von der Krankenkasse – wenn Sie den Haushalt gerade nicht schaffen

Nach einer Operation, nach dem Krankenhaus, bei einer schweren Krankheit oder in der Schwangerschaft zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Wir kommen schnell, kümmern uns um den Antrag und bleiben, so lange Sie uns brauchen.

Wann die Krankenkasse zahlt

Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Typische Situationen:

  • Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt
  • Bei einer schweren Krankheit oder während einer Behandlung
  • In der Schwangerschaft, besonders bei Beschwerden oder Bettruhe
  • Nach der Geburt, vor allem nach einem Kaiserschnitt

Lebt ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen, ist der Anspruch besonders klar. Aber auch ohne Kind gibt es Hilfe, zum Beispiel für einige Wochen nach dem Krankenhaus. Wir prüfen das mit Ihnen.

So läuft es ab

Sie brauchen eine kurze Bescheinigung von Ihrem Arzt oder der Klinik. Darin steht, dass Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können und für wie lange. Dieses Formular kennen Ärzte und Sozialdienste. Wir sagen Ihnen genau, welches es ist, und reichen den Antrag zusammen mit Ihnen bei der Kasse ein.

Wichtig: Warten Sie nicht, bis die Kasse geantwortet hat. Rufen Sie uns an, sobald Sie wissen, dass Sie Hilfe brauchen. Dann können wir planen und oft schon starten, während der Antrag läuft.

Direkt aus der Klinik

Wenn Sie im Krankenhaus liegen und wissen, dass es zu Hause schwierig wird: Der Sozialdienst der Klinik kann uns direkt anrufen. Oder Ihre Angehörigen tun es. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden und organisieren die Hilfe für den Tag nach Ihrer Entlassung.

Was es kostet

Die Krankenkasse zahlt. Für Sie fällt nur eine kleine gesetzliche Zuzahlung pro Tag an, ähnlich wie bei Medikamenten. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt gar nichts. Wir nennen Ihnen die genaue Höhe vorher.

Zahlt die Krankenkasse bei Ihnen?

Vier kurze Fragen, nur antippen. Sie müssen uns nichts Medizinisches mitteilen.

Am Ende bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung und können direkt einen Rückruf anfordern.

Frage 1 von 4

Für wen suchen Sie Hilfe?

Dauert eine Minute. Sie müssen nichts eingeben, nur antippen.

Was wir im Haushalt übernehmen

Putzen und Aufräumen

Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche sauber halten.

Wäsche

Waschen, aufhängen, bügeln, in den Schrank legen.

Einkaufen

Wir erledigen den Einkauf, gern zusammen mit Ihnen.

Kochen

Eine warme Mahlzeit, so wie Sie sie mögen.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Bank, zum Friedhof. Sie gehen nicht allein.

Fenster und Vorhänge

Fenster putzen, Gardinen waschen, Rollläden säubern.

Gespräch und Gesellschaft

Ein Kaffee, ein Spaziergang, ein offenes Ohr.

Körperliche Hilfe wie Waschen oder Anziehen gehört nicht dazu.

Alle Leistungen im Detail

So einfach geht's

  1. Schritt 1: Anrufen oder Rückruf anfordern

    Sie erzählen uns kurz, worum es geht. Wir melden uns noch am selben Tag.

  2. Schritt 2: Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag

    Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest mit Ihrer Kasse.

  3. Schritt 3: Ihre feste Helferin kommt

    Meist innerhalb weniger Tage. Und dann regelmäßig, zuverlässig, immer dieselbe.

Was wir anders machen als andere

Viele versprechen Zuverlässigkeit. Wir zeigen sie Ihnen, bei jedem Besuch.

  • Rückruf am selben Tag – garantiert.

    Sie rufen an oder schreiben uns. Noch heute meldet sich ein Mensch bei Ihnen zurück, kein Anrufbeantworter.

  • Fällt Ihre Helferin aus, haben Sie innerhalb von 48 Stunden Ersatz.

    Krankheit kommt vor. Sie warten deshalb nicht wochenlang, sondern höchstens zwei Tage.

  • Immer dieselbe Helferin – Sie müssen sich nicht ständig an neue Gesichter gewöhnen.

    Ihre Helferin kennt Ihre Wohnung, Ihre Wünsche und Ihren Ablauf. Das bleibt so.

  • Nach jedem Besuch erhalten Sie eine kurze Nachricht: wer da war, wann, was gemacht wurde.

    So wissen auch Ihre Angehörigen jederzeit Bescheid, auch wenn sie weit weg wohnen.

Fragen zur Krankenkasse

Wie schnell kann die Helferin kommen?
Nach Ihrem Anruf melden wir uns noch am selben Tag. Meist kommt Ihre feste Helferin innerhalb weniger Tage zum ersten Mal. Bei dringenden Fällen, zum Beispiel nach dem Krankenhaus, geht es oft schneller.
Muss ich den Antrag bei der Kasse selbst stellen?
Nein. Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und schicken ihn an Ihre Kasse. Sie unterschreiben nur. Wenn die Kasse Fragen hat, kümmern wir uns darum.
Was macht die Haushaltshilfe nicht?
Wir helfen im Haushalt und im Alltag. Körperliche Hilfe wie Waschen, Anziehen oder Medikamente geben gehört nicht dazu. Wenn Sie das brauchen, sagen wir Ihnen gern, an wen Sie sich wenden können.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, zum Beispiel nach einer Operation, nach dem Krankenhaus, bei schwerer Krankheit, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, ist der Anspruch besonders klar. Wir prüfen das mit Ihnen.
Brauche ich eine Bescheinigung vom Arzt?
Ja, die Krankenkasse möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt gerade nicht selbst führen können. Das ist ein kurzes Formular, das Ihr Arzt oder die Klinik ausfüllt. Wir sagen Ihnen genau, welches.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
So lange, wie es die ärztliche Bescheinigung vorsieht, oft mehrere Wochen. Bei Bedarf kann verlängert werden. Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig.
Muss ich etwas dazuzahlen?
Bei der Krankenkasse fällt eine kleine gesetzliche Zuzahlung pro Tag an, ähnlich wie bei Medikamenten. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Die genaue Höhe nennt Ihnen Ihre Kasse, wir helfen bei der Frage gern.
Alle Fragen und Antworten

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.

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