Alltagshilde

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Was Haushaltshilfe kostet und wer zahlt

Rechtsstand: 08.10.2026

Die Frage, die jeder zuerst stellt. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen zahlt eine Kasse, und zwar mehr, als die meisten erwarten. Was Sie selbst bezahlen, hängt davon ab, warum Sie Hilfe brauchen, welchen Pflegegrad Sie haben und wie viele Stunden Sie wollen. Hier finden Sie alle Varianten mit Zahlen, Rechenbeispiele für typische Situationen, die versteckten Kosten anderer Modelle und die Steuerregel, die privat bezahlte Hilfe um 20 Prozent günstiger macht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pflegegrad: Pflegekasse zahlt 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 oft deutlich mehr. Stundensatz 39,50 € (Höchstpreis NRW), in der Regel keine Zuzahlung.
  • Nach OP, Krankenhaus, Schwangerschaft, Geburt: Krankenkasse zahlt, Ihre Zuzahlung 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag.
  • Ohne Kasse: 39,50 € pro Stunde plus 6 € Anfahrt je Einsatz, 20 % steuerlich absetzbar.
  • Mehr Stunden als das Budget: privat zum Kassensatz dazubuchen.
  • Keine Vermittlungsgebühr, keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar.

Unser Preis und was darin steckt

Alltagshilde ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Köln. Der Stundensatz für Kassenleistungen liegt bei 39,50 €, dem in Nordrhein-Westfalen zulässigen Höchstpreis. Für private Buchungen ohne Kassenanspruch berechnen wir ebenfalls 39,50 € pro Stunde plus 6 € Anfahrtspauschale je Einsatz. Darin enthalten: eine feste, angestellte Helferin mit Basisqualifikation nach AnFöVO, Führungszeugnis, Sozialversicherung und Haftpflicht; Ersatz innerhalb von 48 Stunden bei Krankheit; eine kurze Nachricht nach jedem Einsatz; Anspruchsprüfung, Antragstellung und Abrechnung mit der Kasse. Nicht enthalten und auch nicht berechnet: Anmeldegebühr, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist über zwei Wochen hinaus, Vermittlungsprovision. Fahrzeit ist nie Leistungszeit; bezahlt wird, was in Ihrer Wohnung gearbeitet wird.

Mit Pflegegrad: Was die Pflegekasse zahlt

Mit Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bei 39,50 € pro Stunde sind das gut drei Stunden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an; wer seit Januar nichts genutzt hat, hat im Oktober 1.310 € Guthaben, das sind 33 Stunden. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Töpfe dazu: die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Alltagshilfe (Pflegegrad 2: bis 318,40 €, Pflegegrad 3: bis 598,80 €, Pflegegrad 4: bis 743,60 €, Pflegegrad 5: bis 919,60 € im Monat) und je nach Kasse die stundenweise Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (Kassenpraxis per Kostenerstattung oder Abtretung). Ein Kunde mit Pflegegrad 3 ohne Pflegedienst kann so über 1.000 € im Monat für Haushaltshilfe einsetzen, mehr als 25 Stunden. Solange Ihre Stunden in diese Budgets passen, zahlen Sie nichts dazu. Darüber hinaus buchen Sie privat zum Satz von 39,50 €. Achtung, Pflegereform 2027: Ab Januar soll es für Pflegegrad 1 kein Budget mehr geben, für Pflegegrad 2 bis 5 nur noch das Sozialraumbudget von 175 € ohne Umwandlung. Das Jahr 2026 ist das letzte mit allen Töpfen.

Von der Krankenkasse: nach OP, Klinik, Geburt

Bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (schwere Krankheit, Operation, Krankenhaus) oder § 24h SGB V (Schwangerschaft, Geburt, Kaiserschnitt) bewilligt die Krankenkasse Stunden und Zeitraum, typisch vier bis acht Stunden am Tag für zwei bis 26 Wochen. Sie zahlen bei § 38 die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag; bei § 24h gibt es keine Zuzahlung. Den Rest übernimmt die Kasse. Bei 20 Werktagen à 10 € sind das maximal 200 € im Monat Eigenanteil für bis zu 160 Stunden Hilfe. Vor dem ersten Einsatz wissen Sie, was die Kasse zugesagt hat; wir starten erst nach der Zusage, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben. Kein Pflegegrad nötig; die Vier-Wochen-Regel nach OP gilt allerdings nur ohne Pflegegrad 2 bis 5.

Privat: 39,50 € pro Stunde, nach Steuer 31,60 €

Ohne Kassenanspruch kostet die Stunde 39,50 € plus 6 € Anfahrt je Einsatz. Ein wöchentlicher Einsatz von drei Stunden kostet damit 124,50 € pro Woche, rund 540 € im Monat. Davon holen Sie 20 Prozent über die Steuer zurück: § 35a EStG erlaubt es, 20 Prozent der selbst getragenen Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr direkt von der Einkommensteuer abzuziehen, nicht nur vom Einkommen. Bedingung: Rechnung und Überweisung, keine Barzahlung. Von der Kasse erstattete Beträge zählen nicht. Aus 39,50 € werden so effektiv 31,60 €, aus 540 € im Monat 432 €. Die Steuerermäßigung gilt auch für Ihren Eigenanteil bei Kassenleistungen und für privat dazugebuchte Stunden neben dem Pflegegrad. Wer keine Einkommensteuer zahlt, etwa bei kleiner Rente, geht leer aus; dann lohnt sich umso mehr der Antrag auf einen Pflegegrad.

Warum andere Anbieter billiger scheinen

Plattformen vermitteln Reinigungskräfte ab 15 bis 20 € pro Stunde. Der Unterschied: Dort sind die Kräfte selbstständig oder in Privathaushalten angemeldet, ohne Vertretung, ohne Qualifikation nach AnFöVO, ohne Haftpflicht des Anbieters, und sie dürfen nicht mit der Pflegekasse abrechnen. Wer so eine Kraft mit Pflegegrad 1 bezahlt, verschenkt 131 € im Monat Kassenleistung. Schwarzarbeit kostet scheinbar 12 bis 15 € pro Stunde, aber bei einem Unfall in Ihrer Wohnung haften Sie, und Steuerermäßigung gibt es nicht. Ambulante Pflegedienste rechnen Hauswirtschaft oft mit 45 bis 60 € pro Stunde ab, weil ihre Kostenstruktur auf Pflegefachkräfte ausgelegt ist. Unser Satz liegt dazwischen und ist so kalkuliert, dass die Helferin fair bezahlt wird und die Kasse ihn anerkennt.

Rechenbeispiele aus dem Alltag

Frau K., 82, Pflegegrad 1, alle zwei Wochen drei Stunden: 6,5 Stunden im Monat = 257 €, davon 131 € laufender Entlastungsbetrag, der Rest aus dem angesparten Guthaben. Eigenanteil 0 €. Herr und Frau M., Pflegegrad 3 ohne Pflegedienst, zweimal wöchentlich je drei Stunden: 26 Stunden = 1.027 € im Monat, davon 131 € Entlastungsbetrag und 598,80 € Umwandlung aus der Pflegekasse. Rest 297 € privat, nach Steuer 238 €; erkennt die Kasse zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege an, sinkt der Eigenanteil auf 0 €. Familie S. nach Kaiserschnitt, vier Wochen je fünf Stunden an Werktagen: 100 Stunden, Krankenkasse zahlt nach § 24h, Eigenanteil 0 €. Herr B., 71, kein Pflegegrad, wöchentlich drei Stunden: 540 € im Monat privat, nach Steuer 432 €, und wir prüfen mit ihm den Antrag auf Pflegegrad 1 oder 2. Frau T., Pflegegrad 2, möchte wöchentlich vier Stunden: 17,3 Stunden = 683 € im Monat, davon 131 € Entlastungsbetrag und 318,40 € Umwandlung, Rest 234 € privat, nach Steuer 187 €.

Was sich 2027 an den Kosten ändert

Bleibt es beim Gesetzentwurf zur Pflegereform, zahlt die Pflegekasse ab 1. Januar 2027 für Pflegegrad 2 bis 5 ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat (4,5 Stunden), ohne Ansparen und ohne Umwandlung. Für Pflegegrad 1 soll die Kassenleistung ganz entfallen; Haushaltshilfe würde dann privat zu 39,50 € pro Stunde bezahlt, der Eigenanteil zu 20 Prozent steuerlich absetzbar. Für die Krankenkassenleistungen nach § 38 und § 24h ist im Entwurf keine Änderung vorgesehen. Wir rechnen jeden Kunden vor dem Jahreswechsel neu durch und sagen Ihnen, welche Stunden die Kasse ab Januar noch deckt und was privat bleibt. Bis dahin gilt: 2026 ist das Jahr, in dem alle Töpfe offen sind.

Wir sagen Ihnen in fünf Minuten am Telefon, was in Ihrem Fall die Kasse zahlt und was nicht.

Ohne Pflegegrad: 39,50 € pro Stunde. Rückruf noch heute, Antrag erledigen wir mit Ihnen.

Häufige Fragen dazu

Warum sind andere Anbieter billiger?
Plattformen vermitteln Selbstständige ohne Versicherung, Schulung und Ersatz; Sie tragen das Risiko. Bei Kassenleistungen sind die Preise ohnehin gedeckelt.
Kann ich mit Pflegegrad privat dazubuchen?
Ja, zum gleichen Satz von 39,50 €. Der Höchstpreis gilt auch für Selbstzahler mit Pflegegrad.
Gibt es Rabatt bei vielen Stunden?
Bei Kassenleistungen nicht erlaubt. Privat sprechen wir bei mehr als 10 Stunden pro Woche gern über den Preis.
Gibt es eine Mindestbuchung?
Ein Einsatz dauert mindestens zwei Stunden, damit sich Anfahrt und Einarbeitung lohnen. Nach oben gibt es keine Grenze, auch tägliche Einsätze sind möglich.
Wie bezahle ich?
Kassenleistungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab, Sie bekommen nur den Leistungsnachweis. Private Stunden und Zuzahlungen per Rechnung und Überweisung oder SEPA-Lastschrift, monatlich, nie bar, damit die Steuerermäßigung greift.
Was passiert, wenn mein Budget im Monat nicht reicht?
Wir sagen Ihnen vorher, wie viele Stunden die Kasse deckt. Was darüber hinausgeht, buchen Sie privat zum gleichen Satz oder wir planen die Einsätze so, dass sie ins Budget passen.

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