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Verhinderungspflege stundenweise: So nutzen Sie den Jahresbetrag
Rechtsstand: 23.10.2026
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Pausen: ein Arzttermin, ein Nachmittag, ein Wochenende. Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 teilt sie sich mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Pflegegrad 2, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €.
- Stundenweise möglich: Unter 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt und kein Tag vom Zeitkontingent (8 Wochen) abgezogen.
- Ersatzpflege durch Dienste, Einzelpersonen oder entfernte Angehörige; nahe Angehörige nur bis zur Höhe des 1,5-fachen Pflegegelds.
- Keine Vorpflegezeit mehr nötig (seit 2025).
- Ob ein Angebot zur Unterstützung im Alltag abrechnen darf, klären wir mit Ihrer Kasse.
Was Verhinderungspflege ist
Ist die Pflegeperson verhindert, durch Krankheit, Urlaub oder einfach eine nötige Pause, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege (§ 39 SGB XI). Dafür steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, der auch für Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Für Kinder und Jugendliche bis 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 galt die Regelung schon früher.
Stundenweise statt tageweise
Dauert die Ersatzpflege unter 8 Stunden am Tag, gilt sie als stundenweise: Das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter, und es wird kein Tag vom Höchstzeitraum von 8 Wochen abgezogen. Nur der Betrag wird vom Jahresbudget genommen. Das macht die Verhinderungspflege zum flexiblen Entlastungstopf neben dem Entlastungsbetrag.
Wer die Ersatzpflege leisten darf
Pflegedienste, Betreuungsdienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Einzelpersonen, Nachbarn. Bei Angehörigen bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt ist der Betrag auf das 1,5-fache Pflegegeld begrenzt, Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu.
So wird abgerechnet
Die Kasse erstattet gegen Rechnung oder rechnet mit dem Anbieter ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Ein Antrag vorab ist nicht zwingend, aber sinnvoll. Wichtig: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag werden getrennt abgerechnet, auf getrennten Belegen.
Was Sie bei uns beachten sollten
Ob ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag Verhinderungspflege abrechnen darf, bewerten die Pflegekassen nicht einheitlich. Wir klären das vor dem ersten Einsatz mit Ihrer Kasse und starten erst, wenn die Zusage da ist.
Ausblick 2027
Der Gesetzentwurf zur Pflegereform löst die Verhinderungspflege als eigene Leistung auf und verteilt die Mittel auf neue Budgets. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist danach kein Zugang mehr vorgesehen. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht; nicht genutzte Beträge aus 2026 verfallen am 31.12.2026.
Sie pflegen und brauchen Pausen? Wir prüfen mit Ihrer Kasse, was aus dem Jahresbetrag möglich ist.
Pflegegrad 2: Mehr Stunden möglich. Rückruf noch heute, Antrag erledigen wir mit Ihnen.
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Häufige Fragen dazu
Wird mein Pflegegeld gekürzt?
Kann ich den Betrag ansparen?
Geht Verhinderungspflege ohne Pflegedienst?
Welchen Stundenlohn zahlt die Kasse bei stundenweiser Verhinderungspflege?
Geht stundenweise Verhinderungspflege rückwirkend?
Was ist der Unterschied zwischen unter und über 8 Stunden am Tag?
Quellen
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege / gemeinsamer Jahresbetrag
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Bundesverband Angebote zur Unterstützung im Alltag: Analyse Pflegereform 2027
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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