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So läuft die Abrechnung mit Pflegekasse und Krankenkasse
Rechtsstand: 07.10.2026
Die beste Haushaltshilfe nützt wenig, wenn die Abrechnung hakt. Hier erklären wir, wie die Kassen Leistungen bezahlen, was eine Abtretungserklärung ist und warum Sie bei uns nichts vorstrecken müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekasse: direkte Abrechnung mit dem Anbieter, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Ohne Abtretung: Sie zahlen, die Kasse erstattet.
- Jede Leistung (Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege) auf einem eigenen Beleg.
- Jeder Einsatz wird von Ihnen quittiert, der Nachweis liegt der Rechnung bei.
- Krankenkasse (§ 38, § 24h): Zusage vor dem Einsatz, dann Abrechnung mit der Kasse, Sie zahlen nur die Zuzahlung.
- Rechnungen an die Kasse bis zum Verfall des jeweiligen Budgets.
Abtretungserklärung: nichts vorstrecken
Der Entlastungsbetrag ist ein Erstattungsanspruch: eigentlich zahlen Sie und reichen die Rechnung ein. Mit einer Abtretungserklärung treten Sie diesen Anspruch an uns ab. Dann rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, und Sie legen nichts aus, solange die Stunden ins Budget passen. Eine Rechnung mit Leistungsnachweis bekommen Sie zur Information trotzdem. Die Erklärung ist ein kurzes Formular, das wir beim ersten Termin mitbringen.
Kostenerstattung als Alternative
Wer keine Abtretung möchte, zahlt unsere Rechnung und reicht sie mit dem Einsatznachweis bei der Pflegekasse ein. Die Kasse überweist den Betrag bis zur Höhe des Budgets. Das dauert je nach Kasse zwei bis sechs Wochen.
Ein Beleg je Topf
Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege sind getrennte Ansprüche. Die Kassen verlangen für jeden einen eigenen Beleg mit Angabe der Leistungsart. Wir erstellen das automatisch, so gibt es keine Rückfragen und keine Verzögerung.
Einsatznachweis
Nach jedem Einsatz bestätigen Sie Datum, Dauer und Leistungen, auf Papier oder digital auf dem Handy der Helferin. Dieser Nachweis ist Teil der Abrechnung und schützt Sie: Es wird nur abgerechnet, was Sie bestätigt haben. Anfahrtszeit ist nie Leistungszeit.
Krankenkasse: erst Zusage, dann Start
Bei Haushaltshilfe nach § 38 oder § 24h SGB V stellen wir den Antrag mit Ihnen, die Kasse bewilligt Zeitraum und Stunden. Danach rechnen wir mit der Kasse ab oder Sie erhalten die Erstattung, je nachdem, was Ihre Kasse mit uns vereinbart. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag.
Fristen
Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr bis 30.06., Verhinderungspflege bis 31.12. des Jahres, Umwandlung monatlich. Wir behalten die Fristen im Blick und sagen Ihnen rechtzeitig, wenn Budget zu verfallen droht.
Fragen zur Abrechnung? Wir erklären es Ihnen am Telefon in fünf Minuten.
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Häufige Fragen dazu
Muss ich etwas unterschreiben?
Sehe ich, was abgerechnet wurde?
Was ist, wenn die Kasse nicht zahlt?
Quellen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege / gemeinsamer Jahresbetrag
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe
- § 24h SGB V, Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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