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Haushaltshilfe bei der TK beantragen
Rechtsstand: 23.10.2026
Die Techniker ist in Köln vor allem bei jungen Familien und Berufstätigen stark – typisch sind Anträge rund um Schwangerschaft, Geburt und Kaiserschnitt. Hier steht, wann die TK eine Haushaltshilfe zahlt, wie der Antrag läuft, was Sie zuzahlen – und wie wir Ihnen den Papierkram abnehmen. Grundlage ist § 38 SGB V, der für alle gesetzlichen Kassen gilt; die Einzelheiten regelt die Satzung der TK.
Das Wichtigste in Kürze
- TK (Techniker Krankenkasse) zahlt Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhaus, OP, Reha, Schwangerschaft/Entbindung oder schwerer Krankheit nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann (§ 38 SGB V).
- Mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt: so lange wie nötig, oft bis 26 Wochen. Ohne Kind: in der Regel bis zu 4 Wochen.
- Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag (§ 61 SGB V); Kinder und Jugendliche zahlen nichts zu.
- Antrag vor dem ersten Einsatz mit ärztlicher Bescheinigung – online über „Meine TK“ im Browser oder in der TK-App, per Post oder im Servicecenter.
- Alltagshilde füllt den Antrag mit Ihnen aus, holt die Zusage ein und rechnet direkt mit der Kasse ab.
Wann die TK zahlt
§ 38 SGB V gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen, also auch für die TK. Anspruch haben Sie in zwei Fällen. Erstens: Sie sind im Krankenhaus, in Reha oder Kur oder bekommen häusliche Krankenpflege, und in Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung – dann zahlt die Kasse so lange, wie Sie ausfallen. Zweitens: Sie können den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder nach einer Operation vorübergehend nicht führen – dann zahlt die Kasse in der Regel bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen. Voraussetzung ist immer, dass niemand im Haushalt die Arbeit übernehmen kann. Schwangerschaft und Entbindung sind über § 24h SGB V ebenfalls abgedeckt, hier ohne Zuzahlung. Die Satzung der TK kann über das Gesetz hinausgehen – fragen Sie nach, wir kennen die aktuellen Regeln.
So läuft der Antrag bei der TK
Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum Sie den Haushalt nicht führen können und für wie lange. Dazu kommt das Antragsformular der TK für Haushaltshilfe, das Sie über „Meine TK“ im Browser oder in der TK-App, telefonisch oder in jedem Servicecenter bekommen. Wichtig: Der Antrag muss vor dem ersten Einsatz gestellt sein, die Kasse muss zusagen. Bei vollständigen Unterlagen entscheiden die Kassen oft innerhalb weniger Tage. Antwortet die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, gilt der Antrag nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Wir bereiten alles mit Ihnen vor und reichen es auf Wunsch gemeinsam ein.
Was Sie zuzahlen
Erwachsene zahlen 10 % der Kosten je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 € (§ 61 SGB V). Wer über die Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens (chronisch Kranke 1 %) kommt, kann sich befreien lassen. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an. Den Rest zahlt die Kasse – entweder direkt an uns oder als Erstattung an Sie. Welche Höhe die Kasse erstattet, legt sie im Einzelfall fest; wir klären das vor dem ersten Einsatz, damit Sie keine Überraschung erleben.
Was die Haushaltshilfe macht
Alles, was Sie gerade nicht können: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigen, Kinder versorgen und zur Kita oder Schule bringen, Begleitung zu Terminen. Keine Pflege und keine medizinischen Leistungen – dafür sind Pflegedienst und häusliche Krankenpflege zuständig. Sie bekommen eine feste Helferin, die Sie kennt, und nach jedem Besuch eine kurze Nachricht, was erledigt wurde.
Was Alltagshilde für Sie übernimmt
Wir prüfen am Telefon, ob Ihr Fall unter § 38 fällt, füllen den Antrag der TK mit Ihnen aus, holen die Zusage ein und rechnen direkt mit der Kasse ab, wenn die Kasse das zulässt. Sie zahlen nur Ihre Zuzahlung. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, prüfen wir außerdem, ob nach den 4 Wochen die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag weiterzahlt – so bleibt die Hilfe, auch wenn die Krankenkasse aufhört.
Bei der TK versichert und gerade im Krankenhaus, nach OP oder schwanger? Wir klären am Telefon, ob die Kasse zahlt, und stellen den Antrag mit Ihnen.
Nach OP oder Klinik: Krankenkasse zahlt. Rückruf noch heute, Antrag erledigen wir mit Ihnen.
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Häufige Fragen dazu
Ab wann zahlt die TK eine Haushaltshilfe?
Wie lange zahlt die TK?
Welche Voraussetzungen gelten?
Zahlt die TK auch bei Pflegegrad?
Darf mein Ehemann oder meine Freundin die Haushaltshilfe sein?
Was kostet mich das?
Quellen
- TK (Techniker Krankenkasse): Haushaltshilfe (offizielle Leistungsseite)
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe
- § 24h SGB V, Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
- § 61 SGB V, Zuzahlungen
- § 13 Abs. 3a SGB V, Genehmigungsfiktion
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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