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Haushaltshilfe von der Steuer absetzen
Rechtsstand: 07.10.2026
Was Sie für Haushaltshilfe selbst bezahlen, holen Sie sich zum Teil vom Finanzamt zurück. Nicht als Abzug vom Einkommen, sondern direkt von der Steuerschuld. Das macht den Effekt größer, als viele erwarten.
Das Wichtigste in Kürze
- 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen, bis 4.000 € im Jahr (also bis 20.000 € Kosten).
- Gilt für Arbeitskosten inkl. Anfahrt und Umsatzsteuer, nicht für Material.
- Nur bei Rechnung und unbarer Zahlung (Überweisung). Barzahlung schließt den Abzug aus.
- Der Eigenanteil bei Kassenleistungen zählt, Kassenanteile nicht.
- Angehörige, die für die Eltern zahlen: Abzug beim Zahlenden, wenn die Leistung im Haushalt der Eltern erbracht wird und die Rechnung auf ihn lautet, Details unten.
Was § 35a EStG regelt
Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr. Dazu zählen Reinigung, Kochen, Wäsche, Einkaufen, Gartenpflege, Betreuung und Begleitung im Haushalt. Pflege- und Betreuungsleistungen fallen ebenfalls darunter.
Beispielrechnung
Sie zahlen 2026 für Haushaltshilfe 12 × 160 € = 1.920 € inklusive Anfahrt. 20 % davon sind 384 €. Diese 384 € werden direkt von Ihrer Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Bei 4.000 € Kosten sind es 800 €.
Voraussetzungen
Rechnung mit Ausweis der Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung oder Lastschrift. Barzahlung, auch mit Quittung, schließt die Ermäßigung aus. Die Leistung muss in Ihrem Haushalt oder im Haushalt einer von Ihnen versorgten Person im EU-Raum erbracht werden. Bewahren Sie Rechnungen und Kontoauszüge auf, das Finanzamt fragt gelegentlich nach.
Wenn die Kasse einen Teil zahlt
Erstattet die Pflege- oder Krankenkasse einen Teil, zählt nur Ihr Eigenanteil. Beispiel: 10 € Zuzahlung pro Tag bei Haushaltshilfe der Krankenkasse oder die privat gebuchten Stunden über das Kassenbudget hinaus.
Für die Eltern bezahlen
Zahlen Kinder die Haushaltshilfe für ihre Eltern, können sie die Ermäßigung selbst nutzen, wenn die Rechnung auf sie lautet, sie die Zahlung leisten und die Leistung im Haushalt der Eltern erfolgt. Alternativ nutzen die Eltern die Ermäßigung in ihrer eigenen Steuererklärung. Nur einmal insgesamt.
Wo es in die Steuererklärung kommt
Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“, Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen. Elster füllt den Abzug automatisch aus. Bei Minijob-Haushaltshilfen, die Sie selbst anstellen, gilt ein eigener Höchstbetrag von 510 €.
Private Haushaltshilfe gebucht? Unsere Rechnungen sind für § 35a vorbereitet. Rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben.
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Häufige Fragen dazu
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Zählt die Anfahrtspauschale?
Muss ich die Rechnung beilegen?
Quellen
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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