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Umwandlungsanspruch: 40 % der Sachleistung für Haushaltshilfe nutzen
Rechtsstand: 07.10.2026
Der Umwandlungsanspruch ist der am wenigsten bekannte Topf der Pflegeversicherung. Er macht aus ungenutzter Pflegesachleistung Geld für Haushaltshilfe, und zwar deutlich mehr als der Entlastungsbetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Pflegegrad 2. Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Beträge im Monat: PG 2 318,40 €, PG 3 598,80 €, PG 4 743,60 €, PG 5 919,60 €.
- Nur für den Teil der Sachleistung, den kein Pflegedienst nutzt.
- Das Pflegegeld wird im selben Verhältnis gekürzt. Kein Ansparen: Was im Monat nicht genutzt wird, verfällt.
- Zusätzlich zum Entlastungsbetrag nutzbar.
Rechtsgrundlage
§ 45a Absatz 4 SGB XI: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des ihnen zustehenden Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Die Kasse erstattet die Kosten gegen Nachweis oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab.
Wie die Rechnung geht
Beispiel Pflegegrad 2, kein Pflegedienst, Pflegegeld 347 €. Sachleistung wäre 796 €, 40 % davon sind 318,40 €. Werden die vollen 318,40 € für Haushaltshilfe genutzt, gilt das als 40 % Sachleistungsbezug, das Pflegegeld sinkt auf 60 %, also 208 €. Unterm Strich: 318,40 € Hilfe (gut 8 Stunden) für 139 € weniger Pflegegeld. Wird weniger umgewandelt, sinkt das Pflegegeld entsprechend weniger.
Mit Pflegedienst
Nutzt ein Pflegedienst 50 % der Sachleistung, kann aus den restlichen 50 % umgewandelt werden, höchstens aber 40 % der Gesamtsachleistung. Die Kasse prüft das monatlich anhand der Rechnungen.
Was Sie tun müssen
Eine kurze Erklärung an die Pflegekasse, dass Sie den Umwandlungsanspruch nutzen wollen; viele Kassen haben ein Formular. Danach rechnet der Anbieter die Leistung mit der Kasse ab. Wir bereiten die Erklärung vor und sagen Ihnen vorher, wie viel Pflegegeld bleibt.
Ausblick 2027
Der Gesetzentwurf zur Pflegereform sieht vor, dass die Umwandlung für Angebote zur Unterstützung im Alltag ab 2027 entfällt. Solange das Gesetz nicht verkündet ist, gilt der Anspruch.
Wir rechnen Ihnen aus, ob sich die Umwandlung bei Ihnen lohnt. Kostenlos am Telefon.
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Häufige Fragen dazu
Kann ich die Umwandlung ansparen wie den Entlastungsbetrag?
Muss ich Pflegegeld zurückzahlen?
Lohnt sich das?
Quellen
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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