Alltagshilde

Wissen

Alles, was Sie über bezahlte Hilfe im Haushalt wissen müssen

Entlastungsbetrag, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegereform 2027: Die Regeln sind verstreut über Gesetze, Richtlinien und Rundschreiben. Wir haben sie gelesen, sortiert und in verständliche Antworten übersetzt. Jede Seite trägt das Datum ihres Rechtsstands und nennt die Quellen.

Wichtig bis 31. Dezember 2026

Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der Bundestag berät noch. Geplant: Pflegegrad 1 soll ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen, Ansparen soll enden, und für Restguthaben aus 2026 gibt es bisher keine Übergangsregel. Wer seit Januar einen Pflegegrad hat und nichts genutzt hat, hat heute 1.310 € angespart, bis Dezember bis zu 1.572 €.

  • Bis 31.12.2026 gilt Ihr Anspruch sicher
  • Wir fragen Ihr Restguthaben bei der Kasse ab
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, bis zur Höhe Ihres Budgets

Themenbereich 2

Pflegegrad und Pflegekasse

Welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen

Rechtsstand 08.10.2026

Pflegegrad 1: Welche Leistungen Ihnen zustehen und was sich 2027 ändert

Was Pflegegrad 1 bringt: Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Hilfsmittel, Zuschüsse – und was 2027 wegfallen soll. Verständlich erklärt von Alltagshilde Köln.

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Rechtsstand 07.10.2026

Pflegegrad 2: Leistungen und wie viel Haushaltshilfe die Kasse zahlt

Pflegegeld 347 €, Sachleistung 796 €, Entlastungsbetrag 131 €, Umwandlung bis 318 €: alle Beträge bei Pflegegrad 2 und wie Sie Haushaltshilfe davon zahlen.

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Rechtsstand 07.10.2026

Pflegegrad 3, 4 und 5: Leistungen und Haushaltshilfe

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Umwandlung bei Pflegegrad 3, 4 und 5: alle Beträge 2026 und wie Sie Haushaltshilfe daraus bezahlen.

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Rechtsstand 07.10.2026

Umwandlungsanspruch: 40 % der Sachleistung für Haushaltshilfe nutzen

Umwandlungsanspruch § 45a SGB XI: bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen. Beträge je Pflegegrad, Beispiel, Wirkung aufs Pflegegeld.

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Rechtsstand 23.10.2026

Verhinderungspflege stundenweise: So nutzen Sie den Jahresbetrag für Entlastung

Verhinderungspflege stundenweise: 3.539 € im Jahr, unter 8 Stunden am Tag ohne Pflegegeld-Kürzung. Voraussetzungen, Ablauf, Abrechnung mit Alltagshilde.

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Rechtsstand 07.10.2026

Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung, Tipps

Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Punkte, Tipps für den Besuch des Medizinischen Dienstes.

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Warum Sie sich auf diese Seiten verlassen können

Wissen, das wir jeden Tag anwenden

Alltagshilde ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Köln. Wir beantragen Leistungen für unsere Kundinnen und Kunden, rechnen mit Pflege- und Krankenkassen ab und sehen deshalb jede Woche, wie Kassen entscheiden. Dieses Wissen schreiben wir hier auf, damit Sie es nicht mühsam zusammensuchen müssen.

Wir lesen die Gesetze im Original

SGB XI, SGB V, die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die Verordnungen der Länder und jeden neuen Gesetzentwurf. Jede Seite nennt ihre Quellen.

Rechtsstand wöchentlich geprüft

Wir prüfen jede Woche Bundestag, Bundesrat, Gesundheitsministerium und Landesministerium NRW. Das Datum oben auf jeder Seite zeigt, was gilt.

Wir rechnen täglich mit den Kassen ab

Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege, § 38 und § 24h SGB V: Was wir erklären, wenden wir jeden Tag für unsere Kundinnen und Kunden an.

Antwort am Telefon, nicht nur im Text

Was in Ihrem Fall gilt, klären wir in einem Anruf. Kostenlos, ohne Verpflichtung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Aktuellster Rechtsstand auf diesen Seiten: 26.10.2026. Diese Seiten erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Die wichtigsten Begriffe in einem Satz

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
131 € im Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5, nur für anerkannte Angebote wie Haushaltshilfe nutzbar, nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Vom Land NRW anerkannter Anbieter, der den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf. Alltagshilde ist ein solches Angebot.
Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Haushaltshilfe genutzt werden, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt, auch stundenweise nutzbar, ab Pflegegrad 2.
Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Wenn Sie wegen Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 12 im Haushalt lebt oder keine andere Person helfen kann. Zuzahlung 5 bis 10 € pro Tag.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24h SGB V)
Anspruch ohne Kind-Voraussetzung, wenn Sie wegen Schwangerschaft, Geburt oder Kaiserschnitt den Haushalt nicht führen können. Keine Zuzahlung.
Sozialraumbudget (geplant ab 2027)
Soll den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, 300 € unter 25 Jahren, nicht ansparbar. Für Pflegegrad 1 nicht vorgesehen.
Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)
20 % der Kosten für privat bezahlte Haushaltshilfe, bis 4.000 € im Jahr, ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab.

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Wir sagen Ihnen in fünf Minuten, welcher Topf für Sie passt, und erledigen den Antrag mit Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

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