Wissen
Alles, was Sie über bezahlte Hilfe im Haushalt wissen müssen
Entlastungsbetrag, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegereform 2027: Die Regeln sind verstreut über Gesetze, Richtlinien und Rundschreiben. Wir haben sie gelesen, sortiert und in verständliche Antworten übersetzt. Jede Seite trägt das Datum ihres Rechtsstands und nennt die Quellen.
Wichtig bis 31. Dezember 2026
Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren
Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der Bundestag berät noch. Geplant: Pflegegrad 1 soll ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen, Ansparen soll enden, und für Restguthaben aus 2026 gibt es bisher keine Übergangsregel. Wer seit Januar einen Pflegegrad hat und nichts genutzt hat, hat heute 1.310 € angespart, bis Dezember bis zu 1.572 €.
- Bis 31.12.2026 gilt Ihr Anspruch sicher
- Wir fragen Ihr Restguthaben bei der Kasse ab
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, bis zur Höhe Ihres Budgets
Themenbereich 1
Pflegereform 2027
Was sich ändert und was Sie jetzt tun sollten
Rechtsstand 08.10.2026
Pflegereform 2027: Was sich bei Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag ändern soll
Pflegereform 2027: Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget, Pflegegrad 1 fällt weg, kein Ansparen mehr. Was geplant ist und was Sie 2026 noch tun sollten.
WeiterlesenRechtsstand 25.10.2026
Entlastungsbetrag: Wann er verfällt und wie Sie Angespartes noch nutzen
Wie viel von Ihren 131 €/Monat liegt noch bei der Pflegekasse? In 1 Minute prüfen, bis wann es verfällt. Alltagshilde Köln rechnet für Sie ab.
WeiterlesenThemenbereich 2
Pflegegrad und Pflegekasse
Welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen
Rechtsstand 08.10.2026
Pflegegrad 1: Welche Leistungen Ihnen zustehen und was sich 2027 ändert
Was Pflegegrad 1 bringt: Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Hilfsmittel, Zuschüsse – und was 2027 wegfallen soll. Verständlich erklärt von Alltagshilde Köln.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Pflegegrad 2: Leistungen und wie viel Haushaltshilfe die Kasse zahlt
Pflegegeld 347 €, Sachleistung 796 €, Entlastungsbetrag 131 €, Umwandlung bis 318 €: alle Beträge bei Pflegegrad 2 und wie Sie Haushaltshilfe davon zahlen.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Pflegegrad 3, 4 und 5: Leistungen und Haushaltshilfe
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Umwandlung bei Pflegegrad 3, 4 und 5: alle Beträge 2026 und wie Sie Haushaltshilfe daraus bezahlen.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Umwandlungsanspruch: 40 % der Sachleistung für Haushaltshilfe nutzen
Umwandlungsanspruch § 45a SGB XI: bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen. Beträge je Pflegegrad, Beispiel, Wirkung aufs Pflegegeld.
WeiterlesenRechtsstand 23.10.2026
Verhinderungspflege stundenweise: So nutzen Sie den Jahresbetrag für Entlastung
Verhinderungspflege stundenweise: 3.539 € im Jahr, unter 8 Stunden am Tag ohne Pflegegeld-Kürzung. Voraussetzungen, Ablauf, Abrechnung mit Alltagshilde.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung, Tipps
Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Punkte, Tipps für den Besuch des Medizinischen Dienstes.
WeiterlesenThemenbereich 3
Krankenkasse
Haushaltshilfe nach Klinik, OP, in Schwangerschaft und Wochenbett
Rechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe von der Krankenkasse (§ 38 SGB V): Wer sie bekommt und wie
Nach OP, Krankenhaus oder bei Krankheit zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe: Voraussetzungen, Dauer, Zuzahlung 5–10 €/Tag, Antrag. Kein Pflegegrad nötig.
WeiterlesenRechtsstand 26.10.2026
Haushaltshilfe nach OP: Wann die Krankenkasse zahlt
Nach Operation oder Krankenhaus zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe (§ 38): Wer Anspruch hat, wie viele Stunden, Zuzahlung, Antrag. Köln & Umland.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Geburt (§ 24h SGB V)
Bei Schwangerschaft und nach der Geburt zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe (§ 24h): Anspruch, Dauer, Zuzahlung, Antrag mit der Hebamme. Köln und Umland.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt: Anspruch, Dauer, Antrag
Nach Kaiserschnitt zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe, oft 4–8 Wochen: Dauer, Zuzahlung, Antrag mit Bescheinigung von Klinik oder Hebamme.
WeiterlesenThemenbereich 4
Nach Krankenkasse
So beantragen Sie Haushaltshilfe bei AOK, TK, Barmer, DAK und IKK
Rechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe bei der AOK Rheinland/Hamburg: So beantragen Sie sie
Wann die AOK Rheinland/Hamburg Haushaltshilfe zahlt, Antrag Schritt für Schritt, Zuzahlung 5–10 €/Tag. Alltagshilde Köln hilft beim Antrag.
WeiterlesenRechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe bei der TK: So beantragen Sie sie
Wann die Techniker Krankenkasse Haushaltshilfe zahlt, Antrag in der TK-App oder per Formular, Zuzahlung. Alltagshilde Köln hilft beim Antrag.
WeiterlesenRechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe bei der Barmer: So beantragen Sie sie
Wann die Barmer Haushaltshilfe zahlt (§ 38), welche Bescheinigung nötig ist, was Sie zuzahlen. Alltagshilde Köln macht den Antrag mit Ihnen.
WeiterlesenRechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe bei der DAK-Gesundheit: So beantragen Sie sie
Wann die DAK Haushaltshilfe zahlt (§ 38), wie der Antrag läuft, was Sie zuzahlen. Alltagshilde Köln füllt den Antrag mit Ihnen aus.
WeiterlesenRechtsstand 23.10.2026
Haushaltshilfe bei der IKK classic: So beantragen Sie sie
Wann die IKK classic Haushaltshilfe zahlt (§ 38), wie der Antrag läuft, was Sie zuzahlen. Alltagshilde Köln füllt den Antrag mit Ihnen aus.
WeiterlesenThemenbereich 5
Kosten, Steuer, Abrechnung
Was Haushaltshilfe kostet, wer zahlt, was Sie absetzen können
Rechtsstand 08.10.2026
Was Haushaltshilfe kostet und wer zahlt
Stundensatz 39,50 €, Zuzahlung, was Pflegekasse (131 €/Monat) und Krankenkasse übernehmen. Ehrliche Rechnung mit Beispielen von Alltagshilde Köln.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
Haushaltshilfe von der Steuer absetzen (§ 35a EStG)
Haushaltshilfe von der Steuer absetzen: 20 % der Kosten, bis 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzungen, Beispiel, wo es in der Steuererklärung steht.
WeiterlesenRechtsstand 07.10.2026
So läuft die Abrechnung mit Pflegekasse und Krankenkasse
Abtretungserklärung unterschreiben, fertig: Wir rechnen direkt mit Pflege- oder Krankenkasse ab, Sie legen nichts vor. So läuft es in Köln.
WeiterlesenWarum Sie sich auf diese Seiten verlassen können
Wissen, das wir jeden Tag anwenden
Alltagshilde ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Köln. Wir beantragen Leistungen für unsere Kundinnen und Kunden, rechnen mit Pflege- und Krankenkassen ab und sehen deshalb jede Woche, wie Kassen entscheiden. Dieses Wissen schreiben wir hier auf, damit Sie es nicht mühsam zusammensuchen müssen.
Wir lesen die Gesetze im Original
SGB XI, SGB V, die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die Verordnungen der Länder und jeden neuen Gesetzentwurf. Jede Seite nennt ihre Quellen.
Rechtsstand wöchentlich geprüft
Wir prüfen jede Woche Bundestag, Bundesrat, Gesundheitsministerium und Landesministerium NRW. Das Datum oben auf jeder Seite zeigt, was gilt.
Wir rechnen täglich mit den Kassen ab
Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege, § 38 und § 24h SGB V: Was wir erklären, wenden wir jeden Tag für unsere Kundinnen und Kunden an.
Antwort am Telefon, nicht nur im Text
Was in Ihrem Fall gilt, klären wir in einem Anruf. Kostenlos, ohne Verpflichtung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Aktuellster Rechtsstand auf diesen Seiten: 26.10.2026. Diese Seiten erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Die wichtigsten Begriffe in einem Satz
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- 131 € im Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5, nur für anerkannte Angebote wie Haushaltshilfe nutzbar, nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
- Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
- Vom Land NRW anerkannter Anbieter, der den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf. Alltagshilde ist ein solches Angebot.
- Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
- Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Haushaltshilfe genutzt werden, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt, auch stundenweise nutzbar, ab Pflegegrad 2.
- Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)
- Wenn Sie wegen Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 12 im Haushalt lebt oder keine andere Person helfen kann. Zuzahlung 5 bis 10 € pro Tag.
- Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24h SGB V)
- Anspruch ohne Kind-Voraussetzung, wenn Sie wegen Schwangerschaft, Geburt oder Kaiserschnitt den Haushalt nicht führen können. Keine Zuzahlung.
- Sozialraumbudget (geplant ab 2027)
- Soll den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, 300 € unter 25 Jahren, nicht ansparbar. Für Pflegegrad 1 nicht vorgesehen.
- Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)
- 20 % der Kosten für privat bezahlte Haushaltshilfe, bis 4.000 € im Jahr, ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab.
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