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Pflegegrad 2: Leistungen und wie viel Haushaltshilfe die Kasse zahlt
Rechtsstand: 07.10.2026
Ab Pflegegrad 2 öffnet sich die Pflegeversicherung richtig: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege. Für Haushaltshilfe lassen sich mehrere dieser Töpfe kombinieren. Hier steht, wie.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld 347 € im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistung bis 796 € für einen Pflegedienst (auch kombinierbar).
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat für Alltagshilfe, zusätzlich zum Pflegegeld.
- Umwandlung: bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung (bis 318,40 €) für Alltagshilfe, kürzt das Pflegegeld anteilig.
- Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €.
- Für Haushaltshilfe ohne Pflegedienst: bis zu 449 € im Monat ohne Zuzahlung, rund 11 Stunden.
Wer bekommt Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5 Punkte bei der Begutachtung: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typisch sind Hilfe bei Körperpflege, Haushalt und Mobilität mehrmals pro Woche.
Pflegegeld oder Sachleistung
Wer von Angehörigen gepflegt wird, bekommt 347 € Pflegegeld im Monat frei verfügbar. Wer einen Pflegedienst nutzt, hat 796 € Sachleistung. Beides lässt sich kombinieren: Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 50 % der Sachleistung, bleiben 50 % des Pflegegelds.
Entlastungsbetrag
131 € im Monat zusätzlich, nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-, Kurzzeitpflege und bestimmte Pflegedienst-Leistungen. Ansparbar bis 30.06. des Folgejahres.
Umwandlung: der oft vergessene Topf
Wer die Sachleistung nicht oder nicht ganz nutzt, kann bis zu 40 % davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 € im Monat. Der Haken: Das Pflegegeld wird im gleichen Verhältnis gekürzt, bei voller Umwandlung um 40 %, also rund 139 €. Für 318,40 € Haushaltshilfe (8 Stunden) verzichten Sie auf 139 € Pflegegeld. Das lohnt sich, wenn Hilfe wichtiger ist als Bargeld.
Verhinderungspflege
Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zahlt die Kasse Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist, auch stundenweise. Ob ein Angebot zur Unterstützung im Alltag Verhinderungspflege abrechnen darf, handhaben die Kassen unterschiedlich; wir klären das für Ihren Fall direkt mit Ihrer Kasse.
Beispiel: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2
Frau M., Pflegegrad 2, Tochter pflegt, kein Pflegedienst. Entlastungsbetrag 131 € plus Umwandlung 318,40 € ergeben 449 € im Monat, bei 39,50 € pro Stunde rund 11,4 Stunden Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung. Das Pflegegeld sinkt von 347 € auf 208 €.
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Häufige Fragen dazu
Verliere ich Pflegegeld, wenn ich Haushaltshilfe nehme?
Geht Entlastungsbetrag plus Pflegedienst?
Ändert sich das 2027?
Quellen
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege / gemeinsamer Jahresbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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