Alltagshilde

Wissen

Pflegegrad 2: Leistungen und wie viel Haushaltshilfe die Kasse zahlt

Rechtsstand: 07.10.2026

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich die Pflegeversicherung richtig: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege. Für Haushaltshilfe lassen sich mehrere dieser Töpfe kombinieren. Hier steht, wie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 347 € im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistung bis 796 € für einen Pflegedienst (auch kombinierbar).
  • Entlastungsbetrag 131 € im Monat für Alltagshilfe, zusätzlich zum Pflegegeld.
  • Umwandlung: bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung (bis 318,40 €) für Alltagshilfe, kürzt das Pflegegeld anteilig.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €.
  • Für Haushaltshilfe ohne Pflegedienst: bis zu 449 € im Monat ohne Zuzahlung, rund 11 Stunden.

Wer bekommt Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte bei der Begutachtung: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typisch sind Hilfe bei Körperpflege, Haushalt und Mobilität mehrmals pro Woche.

Pflegegeld oder Sachleistung

Wer von Angehörigen gepflegt wird, bekommt 347 € Pflegegeld im Monat frei verfügbar. Wer einen Pflegedienst nutzt, hat 796 € Sachleistung. Beides lässt sich kombinieren: Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 50 % der Sachleistung, bleiben 50 % des Pflegegelds.

Entlastungsbetrag

131 € im Monat zusätzlich, nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-, Kurzzeitpflege und bestimmte Pflegedienst-Leistungen. Ansparbar bis 30.06. des Folgejahres.

Umwandlung: der oft vergessene Topf

Wer die Sachleistung nicht oder nicht ganz nutzt, kann bis zu 40 % davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 € im Monat. Der Haken: Das Pflegegeld wird im gleichen Verhältnis gekürzt, bei voller Umwandlung um 40 %, also rund 139 €. Für 318,40 € Haushaltshilfe (8 Stunden) verzichten Sie auf 139 € Pflegegeld. Das lohnt sich, wenn Hilfe wichtiger ist als Bargeld.

Verhinderungspflege

Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zahlt die Kasse Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist, auch stundenweise. Ob ein Angebot zur Unterstützung im Alltag Verhinderungspflege abrechnen darf, handhaben die Kassen unterschiedlich; wir klären das für Ihren Fall direkt mit Ihrer Kasse.

Beispiel: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Frau M., Pflegegrad 2, Tochter pflegt, kein Pflegedienst. Entlastungsbetrag 131 € plus Umwandlung 318,40 € ergeben 449 € im Monat, bei 39,50 € pro Stunde rund 11,4 Stunden Haushaltshilfe, ohne Zuzahlung. Das Pflegegeld sinkt von 347 € auf 208 €.

Pflegegrad 2 und unsicher, welche Töpfe offen sind? Wir rechnen es mit Ihnen aus, kostenlos.

Pflegegrad 2: Mehr Stunden möglich. Rückruf noch heute, Antrag erledigen wir mit Ihnen.

Häufige Fragen dazu

Verliere ich Pflegegeld, wenn ich Haushaltshilfe nehme?
Beim Entlastungsbetrag nein. Bei der Umwandlung ja, anteilig. Wir rechnen Ihnen vorher vor, was unterm Strich bleibt.
Geht Entlastungsbetrag plus Pflegedienst?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von der Sachleistung.
Ändert sich das 2027?
Laut Gesetzentwurf soll das Sozialraumbudget (175 €) den Entlastungsbetrag ersetzen; die Umwandlung soll für Alltagshilfe entfallen. Beschlossen ist das noch nicht. Siehe Pflegereform 2027.

Quellen

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflege- oder Krankenkasse sowie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Rufen Sie an. Wir melden uns noch heute zurück.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, wir rufen am nächsten Werktag zurück.

Jetzt anrufenRückruf anfordern